Alimenteninkasso

Unsere Alimenteninkassostelle bietet Ihnen (Erst-)Beratungsgespräche zu Fragen des Alimenteninkassos und des nachehelichen Unterhaltes.

Angebot

  • Wir berechnen die Anpassung von Alimenten an den Landesindex für Konsumentenpreise.
  • Wir befassen uns mit dem Inkasso von Frauenrenten, deren Berechnung und Inkasso.
  • Gemeinden bieten wir die Möglichkeit der Auslagerung des Alimentenwesens an unsere Stelle.

Kosten

Fr. 50.- für ein (Erst)Beratungsgespräch
Fr. 20.- pro Jahr für Indexberechnungen
1% der eingehenden Zahlungen für Inkassoaufträge
Fr. 20.- pro berechnetes Jahr bei der rückwirkenden Berechnung von Ausständen
Fr. 80.- für das Vorbereiten von Rechtsöffnungsgesuchen

Für Klientinnen aus Gemeinden, die das Alimentenwesen an die FZ BE ausgelagert haben, fallen keine Kosten an.

Kontakt

Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Kontaktieren Sie uns unter 031 311 58 51 oder wenden Sie sich per Mail an:
alimenteninkasso(at)frauenzentralebern.ch

Bitte zur Beratung mitbringen

  • Scheidungsurteil, Trennungsvereinbarung oder Unterhaltsvertrag
  • Belege über an Sie erfolgte Zahlungen