Wir bieten Ihnen Inkassohilfe und führen Bevorschussungen durch
Wir bieten Ihnen Inkassohilfe für Kinderalimente, Ehegattenunterhalt, Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder sowie für Familien- und Ausbildungszulagen. Wir führen Auslandsinkasso durch und berechnen die Anpassung von Unterhaltsbeiträgen an den Landesindex der Konsumentenpreise. Bei Bedarf kann ein Gesuch für Bevorschussung oder Inkassohilfe gestellt werden, falls die Wohnsitzgemeinde der berechtigten Person den Auftrag hierfür an unsere Fachstelle übertragen hat.
Die Gemeinden können ihren gesetzlichen Auftrag der Inkassohilfe und Bevorschussung von Kinderalimenten über einen Auftrag an unsere Fachstelle übertragen. Interessierten Gemeinden unterbreiten wir gerne ein individuelles Angebot.
Indexierung Alimente
Jedes Jahr sollte die Teuerungsanpassung der Unterhaltsbeiträge per 1. Januar berechnet werden. Senden Sie uns Ihren Auftrag zusammen mit einer Kopie des Rechtstitels (Scheidungsurteil, Unterhaltsvertrag oder Trennungsvereinbarung mit Entscheid).
Kosten
50 Franken für ein Beratungsgespräch
20 Franken pro Jahr für Indexberechnungen pro zu berechnendes Jahr
Für Klientinnen oder Klienten aus Vertragsgemeinden der Frauenzentrale BE fallen keine Kosten an
Kontakt
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail
Tel. +41 31 311 58 51
alimenteninkassoextra@frauenzentralebern.ch
Zahlungsschwierigkeiten
aufgrund Einkommenseinbusse – was tun?
Es kann in der derzeitigen Situation vermehrt vorkommen, dass der zahlungspflichtige Elternteil die Alimente für sein/e Kind/er nicht mehr oder nicht mehr vollständig bezahlen kann.